Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Lieferungen

Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertrags-abschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.

3. Lieferfristen

Unsere Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden.

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

5. Preise und Bezahlung

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.

Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.

7. Sachmängel

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen

8. Garantie

Eine allfällige Garantie muss separat vereinbart werden.

9. Sonstige Haftung

Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen.

10. Weitere Bestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

 

2 Rad Barmettler
Dallenwil, Januar 2015